Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
91.039 |
Internationale
Arbeitskonferenz. 76. und 77. Tagung |
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Conférence internationale du
Travail. 76e et 77e sessions |
Botschaft: 03.06.1991 (BBl III, 889 / FF III, 893)
Ausgangslage
Der Bericht befasst sich mit den folgenden 1989 und 1990 an
der 76. und 77. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Übereinkommen
und Empfehlungen sowie über drei an früheren Tagungen angenommenen Übereinkommen:
- Das Übereinkommen Nr. 169 revidiert frühere IAO-Normen,
welche die Schweiz nicht ratifiziert hatte. Es verlangt von den Regierungen, mit
Beteiligung der betreffenden Völker koordinierte und planvolle Massnahmen zum Schutz der
Rechte eingeborener Völker und Stämme zu ergreifen und deren kulturelle Integrität zu
wahren. Die Schweiz ist vom Anwendungsbereich des Übereinkommens nicht besonders
betroffen.
- Das Übereinkommen Nr. 170 bezweckt die Verhütung von
Berufskrankheiten und -unfällen und die Verringerung ihrer Auswirkungen. Die
schweizerische Gesetzgebung erfüllt jedoch nicht alle für dessen Anwendung notwendigen
Voraussetzungen, so dass kein Antrag auf Genehmigung unterbreitet wird.
- Das Übereinkommen Nr. 171 will neben dem Gesundheitsschutz
die Nachtarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht durch Massnahmen schützen, die ihnen
die Ausübung ihrer Familienpflichten erleichtern, Entwicklungs- und Karrierechance
sicherstellen und ihnen eine angemessene Vergütung gewährleisten. Die schweizerische
Gesetzgebung entspricht nicht allen Anforderungen des Übereinkommens, auf einen Antrag
auf Genehmigung des Übereinkommens wird daher verzichtet.
- Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen Nr. 89 der IAO
ermöglicht eine Milderung des strengen Nachtarbeitsverbots für Frauen in der Industrie.
Das geltende Recht genügt im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht allen Voraussetzungen dieses
Protokolls. Der Zeitpunkt für die Genehmigung des Protokolls ist verfrüht.
- Das Übereinkommen Nr. 119 sieht besondere Massnahmen bei
der Instandsetzung und Verwendung von Maschinen vor. Die Ratifizierung ist möglich und
wird zur Genehmigung vorgelegt.
- Das Übereinkommen Nr. 132 revidiert frühere IAO-Normen und
setzt die Mindestzahl bezahlter Ferien auf jährlich drei Wochen fest. Dieses
Übereinkommen wird ebenfalls zur Genehmigung unterbreitet.
- Das Übereinkommen Nr. 162 über den Schutz bei der
Verwendung von Asbest soll ratifiziert werden.
Verhandlungen
NR |
24.09.1991 |
AB 1991, 1648 |
SR |
28.01.1992 |
AB 1991, 12 |
Beide Räte stimmten dem Beschluss einstimmig zu.
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